Seit seiner Gründung kritisiert das Fanbündnis ProFans die Anwendung von Stadionverboten und fordert die Unschuldsvermutung für Fans wie auch für Funktionäre. Ein besonders schillernder Fall der Ungleichbehandlung durch Vereine und Verbände zeigt sich an den Ermittlungsverfahren gegen die Herren Niersbach, Zwanziger und Schmidt wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall.
Alle Vereine und die Verbände haben sich in den „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ auf gemeinsame Grundsätze zur Vergabe von Stadionverboten geeinigt. Fans kritisieren insbesondere die verpflichtende Verhängung von Stadionverboten auf Grund eines aufgenommenen Ermittlungsverfahrens. Bei vielen Fans stellt sich im Laufe der Ermittlungsverfahren heraus, dass ihnen keine Schuld nachgewiesen werden kann oder die Betroffenen sogar unschuldig sind. „Dennoch müssen die meisten Fans in diesem Zeitraum auf Grund des verhängten Stadionverbots mit erheblichen Einschränkungen ihrer freien Lebensgestaltung leben“, fasst ProFans-Sprecher Jonas Negenborn zusammen.
Immer wieder muss dabei festgestellt werden, dass die Verbände und Vereine mit unterschiedlichen Maß messen. Das aktuelleste Beispiel datiert vom 3. November 2015 – an diesem Tag verkündete die Frankfurter Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungsverfahren gegen Wolfgang Niersbach, Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt auf Grund des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall.